
Sicherheits-/Gesundheitskoordination
(SiGeKo)
Gemäß Baustellenverordnung ist seitens der Bau-herren ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinator zu benennen, wenn z.B. mehr als eine Firma auf einer Baustelle tätig wird, die Bauzeit einen bestimmten Zeitraum übersteigt und/oder gefährliche Arbeiten durchgeführt werden müssen.
Ein SiGeKo unterliegt den Eignungsanforderungen der RAB 30, d.h. er hat sicherheitstechnische Fachkunde und einschlägige Baustellenerfahrung nachzuweisen. Der SiGe-Koordinator berät und vertritt den Auftrag-geber bei der Überwachung der gesetzlich gefor-derten Arbeitsschutzvorschriften.
Die Leistungen des SiGe-Koordinators beginnen gemäß BaustellV schon in der Planungsphase des Bauprojekts, um vorausschauenden, präventiven Arbeitsschutz zu gewährleisten. In der Ausführungs-phase verringert der Einsatz eines versierten SiGe-Koordinators deutlich Gefährdungen durch Sicher-heitsmängel und damit auch Störungen des Bau-ablaufs. Der zu erstellende SiGe-Plan erleichtert sicherheitstechnische Koordinierung von Arbeiten in den unterschiedlichen Gewerken.
Dienstleistungen
Sicherheitstechnische Beratung
Aufstellen
von SiGe-Plänen
Baumaßnahmen-Vorankündigung
Sicherheitstechn. Koordination der Baustelle
Erstellen
der Unterlagen für spätere Arbeiten
Sicherheitstechn. Baustellen-Dokumentation